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Silbersee-Pachtgelände

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Diese Seite informiert jeweils über die aktuelle Situation am Silbersee.

Für das Jahr 2024 besteht ein gueltiger Pachtvertag mit der Firma Willersinn. Bedeutet, alle Vereinsmitglieder dürfen das Pachtgelaende am Silbersee betreten. Mitglieder, die das Gelände am Silbersee mit dem Kfz befahren wollen, benötigen zusätzlich eine kostenpflichtige Einfahrtsgenehmigung.
Das Gelände am Silbersee ist parzelliert und besteht aus 99 Parzellen. Von den 99 Parzellen werden 84 Parzellen an Mitglieder verpachtet, 15 Parzellen sind sogenannte Vereinsparzellen und stehen allen Mitgliedern zur freien Nutzung zur Verfügung. Für jede Parzelle sind zwei Einfahrtsgenehmigungen zugelassen.
Die Parzellen am Silbersee und die verfügbaren Einfahrtsgenehmigungen für KFZ für das Vereinsgelände am Silbersee sind somit limitiert und es besteht kein Recht für Mitglieder, eine Einfahrtsgenehmigung zu erhalten. Mitglieder im Hospitantenjahr können keine Parzelle pachten.
Die bestehenden Pachtverträge behalten ihre Gültigkeit, die bestehenden gültigen Einfahrtgenehmigungen auch. Für die gültigen Einfahrtgenehmigungen für das aktuelle Jahr wird ein Jahresaufkleber 2024 auf der Einfahrtgenehmigung benötigt. Die Jahresaufkleber gibt es bei Philipp Schreiner: SilberseeSportgelaende@wsv-roxheim.de.
Auf Grund des hohen Aufwandes bei einer Änderung des KFZ-Kennzeichens und/oder der Handy-Nummer fällt zukünftig ein Unkostenbeitrag von 25€ auf Seiten der Fa. Willersinn an um die Änderungen durchzuführen. Auch der Verein hat erhebliche Aufwände damit und erhebt hierfür eine Kostenpauschale von 10€ pro Änderung. Der somit entstehende Unkostenbeitrag pro geändertem KFZ-Kennzeichen beträgt 35€ und wird vom jeweiligen Konto des Mitglieds abgebucht.
Diese Kosten lassen sich heutzutage vermeiden, da sowohl das Autokennzeichen als auch die Handy-Nummer bei einer Neuanschaffung übernommen werden kann.


Die Vertragsbedingungen, die für eine Parzellen-Pacht - zusätzlich zur Vereinsordnung - gelten, findet Ihr hier.
Die Rechtsverordnung für die Regelung der Ausübung des Gemeingebauchs auf dem Silbersee in der Gemarkung Bobenheim-Roxheim findet Ihr hier.